Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
im Alltagsgeschäft kann es schon einmal passieren, dass der Termin der “Pickerl”- Überprüfung untergeht.
Unsere Stammkunden werden von uns schriftlich an ihren Überprüfungstermin nach § 57a erinnert. Ein Service von uns für Sie!
Denn wird die Pickerl-Überprüfung vergessen, kann es zu hohen Strafen kommen für den Zulassungsnehmer als auch für den Fahrzeuglenker.
Bei einem Unfall werden Fahrzeughalter und -lenker zur Rechenschaft gezogen, sollte sich herausstellen, dass der Unfall auf einen Defekt zurückzuführen ist, der bei rechtzeitiger Begutachtung entdeckt und behoben worden wäre.