Pickerl – Abschaffung der Nachfrist für verschiedene Fahrzeuge
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden unserer KFZ-Werkstätte Castaldo, wir informieren Sie heute über eine wichtige Neuerung zu Ihrer § 57a Überprüfung “Pickerl”, die am 20. Mai 2018 in Kraft getreten ist: Für folgende Fahrzeuge muss künftig die Wiederkehrende Begutachtung spätestens im gelochten Kalendermonat erfolgen und darf frühestens in den drei vorangegangenen Kalendermonaten durchgeführt werden: alle…