Warum ist die §57a-Überprüfung notwendig?
Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs.
Wie lange dauert die Überprüfung?
Die Überprüfung von PKW/Kombi/LLKW bis 3,5 t dauert normalerweise bis ca. 60 Minuten.
Was ist für die Überprüfung mitzubringen?
Für die Überprüfung mitzubringen sind
– das Kraftfahrzeug (wenn möglich frisch gewaschen)
– KFZ-Zulassungspapiere.
Was kostet die Überprüfung?
Eine Überprüfung kostet € 75,- inklusive MwSt und Plakette.
Wurde überprüft?
Prüfelemente sind:
– Bremsanlage
– Lenkung
– Sicht
– Beleuchtung, Elektrik
– Achsen
– Räder
– Reifen
– Aufhängungen
– Fahrgestell/Karosseriezustand
– Sonstige Ausstattung (Sicherheitsgurten, Airbags, Verbandszeug…)
– Umweltbelästigung (Abgaswerte, …)
– Identifikation ( Kennzeichentafel, Fahrgestellnummer, Motortyp)
In welchen Abständen muss mein Auto beachtet werden?
– Neufahrzeuge: Aufgrund der gesetzlichen 3-2-1-Regelung für PKWs ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
– Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate ab der Erstzulassung. Sie können Ihr Auto zur Überprüfung in folgenden Zeiträumen bringen: 1 Monat vor dem Zulassungsmonat, im Zulassungsmonat und vier Monate danach, denn der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der erstmaligen Zulassung.
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
– PKW, Kombi und LLKW bis 3,5 t Gesamtgewicht
Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?
Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:
– PKW, Kombi und LKW bis 3,5 t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!)
– Anhänger
– Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.1989 und 17.6.1999
– abgasarme Motorräder
– Elektro-KFZ
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.