Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
hier einige wichtige Hinweise, wie es unsere Nachbarländer mit der Winterreifenpflicht halten. Vielleicht steht ja bald ein Winterurlaub an, dann ist es gut, gerüstet zu sein. Wir helfen Ihnen dabei.
Hier bei uns ist am 1. November die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht in Kraft getreten: ein PKW muss bei Schnee, Schneematsch oder Eis an allen vier Radern Winterreifen vorweisen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern. Auch ohne diese Witterungsbedingungen haben Winterreifen Vorteile gegenüber Sommerreifen. Sie verkürzen den Bremsweg auf nasser, kalter oder glatter Fahrbahn.
Hier kurz die Regeln für die Nachbarländer für die Winterausrüstung:
DEUTSCHLAND, SLOWAKEI und TSCHECHISCHe REPUBLIK: Hier gilt eine situative Winterreifenpflicht. Tschechien verlangt unter 4° auf jeden Fall Winterreifen. In Deutschland muss das Scheibenwaschmittel Frostschutz enthalten.
SLOWENIEN: Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern sind vom 15. November bis 15. März vorgeschrieben, bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraumes. Auch Sommerreifen dürfen, in Kombination mit Schneeketten, verwendet werden. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.
SCHWEIZ: Eine generelle Pflicht, Winterreifen zu nutzen, gibt es nicht. Ist man bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs, behindert den Verkehr oder ist in einen Unfall verwickelt, werden entsprechend höhere Strafen ausgesprochen.
ITALIEN UND UNGARN: Eine generelle Vorschrift zur Montage von Winterreifen existiert nicht. Eine entsprechende Beschilderung kann jedoch die kurzfristige Nutzung von Winterreifen vorgeben. Eine Ausnahme ist das Aostatal im Nordwesten Italiens: Hier müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen aufgezogen sein oder zumindest Schneeketten mitgeführt werden.
Ihr Automobilclub informiert Sie über die Themen Schneeketten und Spikes.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Castaldo