Warum ist die §57a-Überprüfung notwendig?
Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges.
Wie lange dauert die Überprüfung?
Die Überprüfung von PKW/Kombi bis 3,5 t dauert normalerweise bis ca. 60 Minuten.
Was ist für die Überprüfung mitzubringen?
Für die Überprüfung mitzubringen sind
das Kraftfahrzeug (möglichst frisch gewaschen) und die KFZ-Zulassungspapiere.
Was kostet die Überprüfung?
Eine Überprüfung kostet € 55,- inklusive MwSt. und Plakette.
Was wird überprüft?
Prüfelemente sind die:
- Identifikation (Kennzeichentafel, Fahrgestellnummer, Motortype)
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Beleuchtung, Elektrik
- Achsen
- Räder
- Reifen
- Aufhängungen
- Fahrgestell/Karosseriezustand
- Sonstige Ausstattung (Sicherheitsgurten, Airbags, Verbandszeug…)
- Umweltbelästigung(Abgaswerte, …).
In welchen Abständen muss mein Auto begutachtet werden?
- Neufahrzeuge: Aufgrund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung für PKWs ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
- Alle anderen Fahrzeuge: jährlich.
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die “Pickerl”-Überprüfung beträgt 4 Monate ab der Erstzulassung. Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
– PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht
Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes “Pickerl”?
Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes “Pickerl”:
- PKW, Kombi und LKW bis 3,5 t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!)
- Anhänger
- Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.1989 und 17.6.1999
- abgasarme Motorräder
- Elektro-KFZ
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.