Sehr geehrte Kundinnen und Kunden unserer KFZ-Werkstätte Castaldo,
als anerkannte Prüfwerkstätte nach § 57a KFG möchten wir Sie an die rechtzeitige Begutachtung Ihres PKW erinnern. Ebenso prüfen wir LKW bis 3,5 to Gesamtgewicht und Oldtimer. Der Überprüfungstermin selbst richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung!
Ohne gültige § 57a-Überprüfung droht Ihnen ansonsten eine Anzeige. Wir erleben in unserem Alltag gerade öfter, dass sogar die sogenannte “Toleranzfrist” überschritten wurde.
Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin für die § 57a-Überprüfung bei uns in der Autowerkstätte. Wir bitten, diesen Termin mindestens 3-7 Tage vorher anzufragen.
Weist Ihr Fahrzeug schwere Mängel auf oder besteht sogar “Gefahr im Verzug” können wir die nötigen Autoreparaturen in unserer KFZ-Werkstätte sofort beheben. Erst wenn Ihr Auto ohne schwere Mängel ist, kann die weiße Begutachtungsplakette (Pickerl) ausgefolgt und aufgepickt werden.
Wir prüfen folgende Elemente darauf, ob Ihr Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht: Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestelle und Karosserie, Reifen und Räder, Motor, Bremsen. Ebenso haben wir den Auftrag, unter die Lupe zu nehmen, ob Ihr Wagen Verursacher ist für Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen.
Für die § 57a-Überprüfung benötigen wir die Zulassungsbescheinigung.
Bei Auslandsfahrten achten Sie bitte darauf, dass Sie ein gültiges Pickerl (vor dem Ende des auf dem Pickerl gelochten Monats) haben, denn im Ausland gelten unsere “Toleranzfristen” meist nicht.
Für PKW gilt die sogenannte 3-2-1 Begutachtung:
3 Jahre nach der ersten Zulassung
2 Jahre nach der ersten Begutachtung
1 Jahr nach der zweiten und jeder weiteren Begutachtung
Historische Fahrzeuge müssen sich alle 2 Jahre der §57a Überprüfung unterziehen
Für LKW bis 3,5 to gilt eine jährliche Pickerl-Überprüfung und alle anderen Fahrzeuge.