Das „Pickerl“. Alle Jahre wieder!
Die Gewissheit, dass Ihr Auto verkehrssicher ist.
Wir führen die gesetzlichen KFZ-Überprüfungen laut § 57a KFG durch,
für PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht
Mängel, die die Pickerl Ausgabe unmöglich machen, melden wir sofort an Sie.
Damit Sie Ihren Wagen schnell wieder nutzen können, können Sie die notwendigen Reparaturen sofort bei uns in der Autowerkstatt beheben lassen.
Haben Sie Fragen zum “Pickerl”, dann lesen Sie weiter in unserem “Pickerl”-Lexikon in unserer “LEXIKA“.
Unser “Anmeldeformular” erleichtert Ihnen die Terminabsprache, siehe ” ONLINE TERMIN” auf unserer Homepage.
Wir werden Sie rasch kontaktieren.