Sehr geehrte Kundinnen und Kunden unserer KFZ-Werkstätte Castaldo,
wir informieren Sie heute über eine wichtige Neuerung zu Ihrer § 57a Überprüfung “Pickerl”, die am 20. Mai 2018 in Kraft getreten ist:
Für folgende Fahrzeuge muss künftig die Wiederkehrende Begutachtung spätestens im gelochten Kalendermonat erfolgen und darf frühestens in den drei vorangegangenen Kalendermonaten durchgeführt werden:
alle Taxis, Rettungs- und Krankentransporte,
alle LKW über und auch unter 3,5 t hzG (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3),
alle Omnibusse (Fahrzeugklassen M3 und M4),
Anhänger über 3,5 t hzG (Klassen O3 und O4),
Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h.
Für diese genannten Fahrzeuge, die ihre Plakettenlochung von Mai 2018 bis August 2018 haben, gilt folgende Übergangsregelung:
Mai-Lochung der Plakette: “Alte” Vorfrist von 1 Monat und 4 Monate Nachfrist,
Juni-Lochung der Plakette: “Alte” Vorfrist von 1 Monat und KEINE Nachfrist,
Juli- und August-Lochung: 3 Monate Vorfrist ab 20. Mai und KEINE Nachfrist,
September-Lochung: “Neue” Vorfrist von 3 Monaten und KEINE Nachfrist.
Bei schwerem Mangel, darf das Fahrzeug nur mehr 2 Monate ab Überprüfung genutzt werden.
Wird ein Mangel festgestellt, bei dem sogar Gefahr in Verzug besteht, kann die Behörde die Zulassung des Fahrzeugs aufheben.
Vorsicht bei Fahrten ins Ausland mit Fahrzeugen, bei denen die Nachfrist von 4 Monaten weiterhin besteht:
manche europäische Staaten erkennen die “österreichische” Nachfrist der Wiederkehrenden Begutachtung (“Pickerl”) nicht an. Probleme diesbezüglich sind bekannt z.B. aus Kroatien, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn.
Achten Sie vor Ihrer kommenden Urlaubsfahrt auf die Gültigkeit ihrer Plakette.
Zum weiteren Lesen haben wir Ihnen hier noch einige Links zusammen gestellt:
https://news.wko.at/news/niederoesterreich/Pickerl_Toleranzfristen.html
Ihr Team Castaldo, Ihre gute und günstige Autowerkstatt im 10. Bezirk